Rund 275.000 Menschen besaßen im Jahr 2015 einen Kleinen Waffenschein. Laut Nationalem Waffenregister stieg die Zahl bis Mitte 2016 auf 450.000. Etwa 800.000 dürften es Anfang 2017 sein. Der Grund sind gefühlte und tatsächliche Bedrohungen, denen sich Menschen ausgesetzt sehen: Silvester 2015 in Köln, Terroranschläge in Ansbach, Würzburg oder Berlin. Auch für das Jahr 2017 bleibt also der Trend, sich aufzurüsten, ungebremst.

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Was ist der kleine Waffenschein?

Prinzipiell ist ein Waffenschein die behördliche Genehmigung, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu tragen. Der Kleine Waffenschein erlaubt es, offiziell zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) verdeckt bei sich zu tragen. So steht es im Gesetz, genauer in Paragraph 10 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG). Die Waffen müssen das PTB- Siegel tragen, das ist ein Gütesiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

Volljährige, also über 18jährige, dürfen SRS-Waffen in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung im einschlägigen Handel kaufen. Für den eigentlichen Erwerb ist also ein Kleiner Waffenschein gar nicht erforderlich. Auch der Transport der Waffen ist erlaubt. Dafür muss die Munition jedoch getrennt mitgeführt werden. Auf beides darf nicht unmittelbar zugegriffen werden können. Das schließt etwa den Transport der SRS-Waffen im Auto und gleichzeitig der Munition im Handschuhfach oder der Hosentasche aus.

Wer bekommt einen Kleinen Waffenschein?

Im Prinzip kann jeder Erwachsene einen Kleinen Waffenschein beantragen. Vorausgesetzt, er ist zuverlässig und verfügt über eine ausreichende geistige und körperliche Eignung. In der Regel haben vorbestrafte Personen also keine Aussicht.

Wie bekomme ich einen Kleinen Waffenschein?

Anträge für den Kleinen Waffenschein gibt es bei den örtlichen Polizeiabschnitten oder – je nach Bundesland – beim Landratsamt, dem Ordnungsamt oder der Gemeinde. Auch im Internet kann der Antrag heruntergeladen werden. Er wird ausgefüllt und bei der entsprechenden Stelle unter der Vorlage eines gültigen Personaldokuments abgegeben. Die Waffe selbst muss dabei nicht vorgelegt werden. Auch eine Sachkundeprüfung, wie beim vollwertigen Waffenschein, ist nicht nötig. Die Gebühr für die Ausstellung liegt zwischen 30 und 150 Euro, die Bearbeitungsdauer beträgt ab drei Wochen und länger.

Es ist übrigens auch möglich, einen Kleinen Waffenschein schriftlich bei der Behörde zu beantragen. Erfolgt der Antrag per Brief, Fax oder E-Mail, muss eine Kopie oder der Scan des gültigen Personaldokuments mit amtlicher Meldebescheinigung der Aufenthaltstitel beigefügt werden. Wichtig sind Kopien der Vorder- und Rückseite der Dokumente.

Was darf ich mit dem Kleinen Waffenschein auf keinen Fall machen?

Auch wenn der Kleine Waffenschein es erlaubt, SRS-Waffen mit sich zu führen: Ein Abfeuern dieser Waffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ausgenommen sind Notwehr oder bestimmte Sonderfälle. Auch auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei Fußballspielen, Demos oder Kundgebungen dürfen diese Waffen nicht mitgeführt werden. Auch nicht mit einem Kleinen Waffenschein.

Sind ein Kleiner Waffenschein und seine Möglichkeiten für den Selbstschutz sinnvoll?

Ob es gut ist, sich mit einem Kleinen Waffenschein auszurüsten, hängt vom eigenen Schutzbedürfnis ab. Fühlen man sich sicherer, ist es nicht verwerflich. Dennoch darf man nicht vergessen: Den kompletten Schutz gibt es nicht. Für das Vermeiden und das Beherrschen von Gefahrensituationen sollte man Strategien üben: Aufmerksam machen durch Geräusche und gezieltes Ansprechen von Hilfspersonen etwa.