Schreckschusswaffen als Selbstschutz?

Schreckschusswaffen ist ein geläufiger Begriff, den jedoch nicht jeder klar definieren kann. Die einen gehen davon aus, dass es sich um eine Feuerwaffe handelt, die mit scharfer Munition funktioniert. Zudem wird oft davon berichtet, dass eine Schreckschusswaffe der Selbstverteidigung dient. Welche Aussagen treffen also zu und was ist letztendlich eine Schreckschusswaffe?

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Was sind Schreckschusswaffen?

Schreckschusswaffen werden auch als Gaswaffen bezeichnet. Der Begriff Schreckschusspistole beinhaltet das Wort „Schreck“ und genauso funktioniert eine Schreckschusspistole. Sie soll den Angreifer abschrecken. Dies funktioniert in erster Linie mit einem lauten Knall. Je nach verwendeter Munition tritt aus der Schreckschusspistole nur Gas in Form von Pfefferspray oder Ähnlichem aus. Als eine Schreckschusswaffe wird daher eine Schusswaffe bezeichnet, die nicht in der Lage ist ein Projektil zu verschießen. Der Erwerb von einer Gaspistole setzt in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Wie funktioniert eine Gaspistole?

Das Aussehen der Schreckschusspistole gleicht anderen Kurzwaffen, so dass auf den ersten Blick nicht klar ersichtlich ist, um welche Waffenart es sich handelt. Das Innenleben einer Schreckschusspistole weist klare Abweichungen auf. Die Schreckschusswaffe besteht in der Regel aus Zinkdruckguss. Scharfe Pistolen bestehen aus Stahl und halten einer größeren Belastung stand.

In der Gaspistole befindet sich eine Laufsperre, die verhindert, dass Projektile austreten können. Ein Umbau einer Schreckschusspistole zu einer scharfen Waffe ist aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen wäre der Umbau illegal und zum anderen hält eine Schreckschusspistole dem Druck der echten Munition nicht stand.

Die Munition von Schreckschusswaffen werden als Kartuschenmunition bezeichnet. In der Kartusche befinden sich je nach Modell eine gewisse Anzahl an Patronen. Das Kaliber der Schreckschusswaffen beläuft sich derzeit auf 9 mm. Früher wurden Schreckschusswaffen im Kaliber von 6 oder 8 mm produziert, die heute nur noch selten auf dem Markt zu finden sind.

Sind Schreckschusswaffen legal?

In Deutschland kann eine Schreckschusspistole legal ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Allerdings muss die Schreckschusswaffe ein Prüfsiegel der der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorweisen. Ist dieses Prüfsiegel nicht vorhanden, gilt die Schreckschusswaffe als scharfe Schusswaffe, deren Besitz in Deutschland illegal und somit strafbar ist.

Was muss ich tun, um eine Schreckschusswaffe zu erwerben?

Wenn Sie eine Schreckschusspistole erwerben möchten, können Sie das ab einem Alter von 18 Jahren tun. Möchten Sie die Waffe in der Öffentlichkeit mitführen, ist seit dem 1. April 2003 ein kleiner Waffenschein vorgeschrieben. Dies gilt wenn Sie die Gaspistole außerhalb der eigenen Wohnung oder dem Besitztum führen. Führen bedeutet in diesem Zusammenhang bereits das Mitnehmen der Waffe, ganz gleich ob sich darin Munition befindet oder nicht.

Der kleine Waffenschein wird durch eine sorgfältige Überprüfung der Person durch die zuständige Behörde am Wohnort ausgestellt. Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe ist außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nicht erlaubt. In Deutschland fallen Schreckschusswaffen, auch wenn damit keine Projektile verschossen werden, unter das Waffengesetz. Ausnahmen wo eine Schreckschusspistole abgefeuert werden darf, setzen sich wie folgt zusammen:

  • Notwehr, Bedrohung
  • Not- und Rettungsübungen
  • zum Vertreiben von Vögeln – im befriedeten Besitztum
  • bei Sportveranstaltungen als Signalwaffe

 

Sind Schreckschusswaffen für den Selbstschutz sinnvoll?

Personen unter 18 Jahren dürfen keine Schreckschusswaffe erwerben oder besitzen. Minderjährigen muss der Zugriff außerdem verwehrt werden. Um eine Gaspistole einzusetzen, ist der Umgang mit einer solchen vorausgesetzt.

Ängstliche Menschen, die zögern eine Schreckschusswaffe abzufeuern, dient die Waffe nicht für den Selbstschutz. Da aus naher Distanz das Abfeuern einer Schreckschusswaffe erhebliche Verletzungen hervorrufen kann, sollte gut abgewägt werden, ob eine Gaspistole eine sinnvolle Anschaffung ist.

Fazit:

Der Besitz von Waffen ist nicht jedermanns Sache. Wenn Sie überlegen eine Schreckschusswaffe zu erwerben, sollten der sichere Umgang mit einer Gaspistole im Vordergrund stehen. Auch wenn keine Projektile verschossen werden können, können in naher Distanz schwerwiegende Verletzungen auftreten. Um Angreifer zu verschrecken ist der Einsatz einer Schreckschusswaffe sinnvoll – doch nicht immer erfolgreich. Das austretende Gas wirkt ähnlich wie ein Pfefferspray und kann den Angreifer außer Gefecht setzen – was dem Einsatz eines Pfeffersprays gleicht.

Letztendlich liegt es in Ihrem Ermessen, ob ihnen das Mitführen einer Schreckschusswaffe zusagt und Sie im Notfall auch davon Gebrauch machen können.