Der Taser – ein Lebensretter oder unterschätztes Folterinstrument?

Sie kennen ihn aus dem Fernsehen: Den Taser. Insbesondere in den USA ist diese Waffe als nicht-tödliche Alternative zu scharfen Schusswaffen populär. So konnte schon manch Leben gerettet werden. Doch die Elektroschockpistole, wie man ihn auch nennt, birgt bei unsachgemäßer Anwendung auch einige Risiken.

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Was ist ein Taser?

Es handelt sich um eine Fernwaffe, die optisch einer Pistole ähnelt, jedoch dünne Nadelelektroden mit Widerhaken verschießt.

Diese durchdringen Kleidung und Haut des Opfers. Über einen Draht sind diese Projektile miteinander verbunden. Sobald der Abzug getätigt wird, erleidet der Getroffene einen oder mehrere elektrische Schläge. Die Wirksamkeit ist davon abhängig, in welchen Körperregionen diese Projektile eindringen, wie groß der Abstand ist und wie tief sie in der Haut stecken.

Je Kartusche kann der Taser nur ein einziges Mal abgefeuert werden, jedoch ist es möglich, dem Opfer mehrere Stromschläge zu versetzen, indem der Abzug mehrfach betätigt wird. Man kann die Waffe auch im Kontaktmodus einsetzen, wobei es nicht zum Abschuss der Projektile kommt, sondern dem Gegner im direkten Körperkontakt Stromstöße zugefügt werden.

Als kritisch ist zu sehen, dass der Einsatz dieser Waffe im Nachhinein kaum nachweisbar ist, sofern keine Spätfolgen entstanden sind (sogenannte Weiße Folter). Dies kann einem Missbrauch Vorschub leisten.

Die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe könnte dazu dienen, die Schwelle zum Einsatz hinab zu setzen. Ob die Wirkung des Tasers tödlich oder nicht-tödlich ist, darüber gibt es widersprüchliche Angaben, so dass gegenwärtig die Bezeichnung als weniger-tödliche Waffe üblich ist. Über die Wirkung der elektrischen Impulse hinaus kann es im Distanzmodus durch die Projektile zu Verletzungen kommen, wenn sie in besonders empfindlichen Körperregionen einschlagen, wie Augen oder Arterien. Die unsachgemäße Entfernung der Wiederhaken kann weitere Verletzungen mit sich bringen.

Ist ein Taser legal?

In Deutschland unterliegen Taser seit 2008 den Verbotsbestimmungen des Waffenschutzgesetzes. Ab dem 31.12.2010 endete auch die Übergangsfrist für Altgeräte. Wer noch einen Taser besitzt, der nachweislich vor der Einführung des Verbots gekauft wurde, darf ihn weiterhin behalten, jedoch nicht verwenden.Für den Handel mit diesen Altgeräten und auch neueren Modellen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Der Besitz, der Erwerb und das Führen dieser Waffe ist darüber hinaus seither in Deutschland verboten. Eingesetzt werden sie derzeit nur vom SEK (Spezialeinsatzkommando) und dem MEK (Mobiles Einsatzkommando) in Hamburg und Berlin, in Bayern ist der Einsatz von Tasern durch die Polizei zulässig. Jedoch ist die Bundespolizei selbst auch heute noch nicht mit Tasern ausgestattet und ein Einsatz ist bislang auch nicht geplant.

Darf ein Taser zur Selbstverteidigung eingesetzt werden und ist er dafür geeignet?

Privatpersonen dürfen keine Taser erwerben, besitzen oder mit sich führen. In logischer Konsequenz ist auch der Einsatz eines Tasers strafbar, unabhängig davon, welche Gründe der Anwendung zugrunde liegen. Der Taser ist eine sehr ernst zu nehmende Waffe, die bei unsachgemäßem Gebrauch zu schweren körperlichen Schäden führen kann.

Wer einen Taser über Online-Shops aus dem Ausland bezieht, macht sich strafbar. Eine legale Alternative hingegen sind Geräte zur Tierabwehr, die über die Distanz wirksam sind, wie Pfefferspray-Pistolen, die eine Reichweite von bis zu 6 m aufweisen.